Anträge Waffen

Daraus ergeben sich für die Antragstellung folgende zwingend zu erfüllenden Voraussetzungen:

1. Der Antragsteller muss Mitglied in einem Verein sein, der dem BSV als Schießsportverein angehört.

2. Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr in diesem Verein regelmäßig den Schießsport ausgeübt haben und einen sicheren Umgang mit den Waffen nachweisen.

3. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung als Mitglied des Vereins dem Verband (oder einem anderen Landesverband des DSB) seit mindestens 12 Monaten angehören.

4. Die beantragte Waffe muss nach der Sportordnung des DSB für eine Disziplin a) zugelassen, b) erforderlich (§14 Abs. 3 Nr. 3 WaffG) sein.

Zusätzlich sind der Behörde gegenüber nachzuweisen

5. Die Sachkunde des Antragstellers

6. Die sichere Verwahrung der Waffen (Tresor min. Grad 0)


Antrag Grüne WBK

Antrag Gelbe WBK

Schiessnachweis

Ausfüllhilfe