Anmeldung von Gastschützen

 

Es kann jedes Mitglied, das einen Standaufsichtsleergang absolviert hat, Gastschützen mitbringen. Der Schütze hat seinen Gast bei der Standaufsicht bzw. einem Vorstandsmitglied bekannt zu geben.Je nach Sachlage können Gastschützen von den vorgenannten Funktionträgern von den Standgebühren befreit werden.


Scheiben und Munitionserwerb:

Scheiben, Diabolos und KK-Munition können beim jeweiligen Standchef (Aufsicht/Ansprechpartner) lt. ausgehängtem Plan während den offiziellen Schießzeiten erworben werden.

 

Trainingsschießen für Neumitglieder ohne eigene Waffen

Es stehen folgende Vereinswaffen zur Verfügung:

–          drei Repetiergewehre im Kaliber .22lfb

–          ein halbautomatisches Gewehr im Kaliber .22lfb

–          ein Ordonnanzgewehr im Kaliber 6,5 x 55

–          eine halbautomatische Pistole im Kaliber .22 lfb

–          zwei halbautomatische Pistolen im Kaliber 9mm

–          ein Revolver in .357

–          eine Sportpistole in .22 lfb


Das Übungsschießen muss zum Schießen mit den Pistolen vorab mit dem Schützenmeister abgestimmt werden.  

Das Schießen mit den Gewehren muss bei der jeweiligen Standaufsicht angemeldet werden.

Der Entleih von Vereinswaffen einschließlich der Beistellung der Munition ist kostenpflichtig (Kosten lt. Aushang im Schützenhaus).

Ein Schießen mit anderen Waffen und Waffenarten von anderen Vereinsmitgliedern ist möglich, hierzu muss das Neumitglied entsprechende Absprachen mit den Waffenbesitzern treffen. Eine Verpflichtung von Vereinsmitgliedern ihre eigenen Waffen zum Übungsschießen bereitzustellen, gibt es nicht.

Munition darf ein Schütze ohne WBK und damit ohne die entsprechende Munitionserwerbsberechtigung nicht besitzen. Damit darf er auch keine Patronen mit nach Hause nehmen.

Die Beistellung von Waffen erfolgt in der Regel bis zur Erlangung einer eigenen Waffenbesitzkarte.

Ein Anrecht auf einen Dauergebrauch von Leihwaffen gibt es nicht.

Die Beistellung einer Waffe bis zur Erlangung von Waffen bezieht sich in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ein Bedürfnisnachweis kann erst nach dem Nachweis von einem regelmäßigen Schießen – einmal im Monat oder achtzehnmal bei unregelmäßigem Schießen über das Jahr verteilt – gestellt werden.

Nach Bestätigung des Bedürfnisnachweises kann bei der zuständigen Waffenbehörde (vom Wohnsitz abhängig) eine gelbe oder/und grüne Waffenbesitzkarte WBK beantragt werden.

Die Trainingszeiten für Neuschützen finden entsprechend dem ausgehängtem Plan im Schützenhaus statt. Stellt sich ein Schütze mit Standaufsichtsnachweis und eigener Waffe zu Verfügung, kann das Trainingsschießen auch zu den normalen Schießzeiten erfolgen.

 

Sollte ein Aufhnahme in den Verein beantragt werden, benötigen wir ein aktuelles Polizeiliche Führungszeugnis.