• Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre für bestimmte Waffen (Kleinkaliber)
  • Unter 25 und erster Antrag: MPU über geistige Eignung (Großkaliber)
  • Verbandsbescheinigung
  • Sportverband muss nach §15 Abs. 2 WaffG anerkannt sein
  • Regelmäßige Schießsportteilnahme (1x monatlich bzw. 18 Tage im Jahr) mit der beantragten Waffe
  • Beantragte Waffe muss der Sportordnung unterliegen