- Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre für bestimmte Waffen (Kleinkaliber)
- Unter 25 und erster Antrag: MPU über geistige Eignung (Großkaliber)
- Verbandsbescheinigung
- Sportverband muss nach §15 Abs. 2 WaffG anerkannt sein
- Regelmäßige Schießsportteilnahme (1x monatlich bzw. 18 Tage im Jahr) mit der beantragten Waffe
- Beantragte Waffe muss der Sportordnung unterliegen